Transparenzbericht 2009

Die Verlässlichkeit von Finanzinformationen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Kapitalmärkten. Die Marktteilnehmer, insbesondere institutionelle oder private Investoren, müssen sich auf Informationen verlassen können und haben ein Anrecht darauf, sich von der Integrität all derer überzeugen zu können, die eine wichtige Rolle auf diesen Märkten spielen. Wirtschaftsprüfern, die als Jahresabschlussprüfer oder Gutachter eine Beurteilung über die Richtigkeit und Vollständigkeit von Finanzinformationen abgeben, muss in besonderem Maße Seriosität und Integrität abverlangt werden. 

Der Transparenzbericht in der Fassung des § 55 c der Wirtschaftsprüferordnung ist europarechtlich vorgegeben. Kapitalmarkteilnehmer sollen sich damit ein Bild über diejenigen machen können, die eine unabhängige Beurteilung über Rechenschaftsberichte von Wertpapieremittenten abgeben. Abschlussprüfer von Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften zugelassen sind, sind zur Veröffentlichung verpflichtet.

Das in dem Transparenzbericht zu beschreibende Qualitätssicherungssystem ist indes nicht nur bei Abschlussprüfungen von börsennotierten Unternehmen anzuwenden, sondern ist für alle Abschlussprüfungen von Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung (gesetzliche Pflichtprüfungen) einzurichten und aufrecht zu erhalten. Wir nutzen daher den Bericht auch, um unser Verständnis von Leistung und Qualität einer breiteren interessierten Öffentlichkeit transparent zu machen.

Download: Transparenzbericht 2009

Englische Übersetzung: Transparency Report 2009