PKF in der Presse
Betriebs-Berater
Köln 17.08.2009
Rücklagenbildung ist nicht Sonderabschreibung gleichzusetzen
Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes ist eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002, die es gemäß § 7g Abs. 6 EStG 2002 bei seinen gewerblichen Einkünften als Betriebsausgaben abgezogen hat, nicht entsprechend § 32 Abs. 4 S. 4 EStG 2002 als Bezug anzusetzen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Von Ralph van Kerkom, WP/StB/RA, PKF Köln