Steuerinformationen 2009
Umsatzsteuer
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Regelsteuersatz: |
19 % (bis 31.12.2006: 16 %) |
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Ermäßigter Steuersatz: |
7 % |
Was Sie bei der Erstellung einer Rechnung beachten müssen - Pflichtangaben (Schlagworte)
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Das Ausstellungsdatum
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Leistung oder bei Anzahlungsrechnungen Vereinnahmung des Entgelts
- Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen
- Im Voraus vereinbarte Minderungen der Entgelte (Skonti oder Rabatte), sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt sind
- Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung
- Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht bei Werklieferungen oder sonstigen Leistungen an einem Grundstück an Nichtunternehmer oder Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 € nicht übersteigt (Kleinbetragsrechnungen), sind mindestens folgende Angaben zu machen:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Das Austellungsdatum
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder ggf. Angabe einer Steuerbefreiung
Einkommensteuer
Entfernungspauschale
Für die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Betrieb können 0,30 € je km je Tag, max. jedoch 4.500 € pro Jahr angesetzt werden. Ein höherer Betrag kann nur angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer einen PKW nutzt.
Seit Anfang 2007 sollte die Entfernungspauschale nur noch ab dem 21. Kilometer angesetzt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 diese Gesetzesänderung für verfassungswidrig erklärt. Ab 2007 gilt damit unverändert die Pendlerpauschale ab dem 1. Entfernungskilometer.
Fahrkosten
Angesetzt werden können tatsächliche Aufwendungen für die Benutzung eines Beförderungsmittels bzw. Aufwendungen für die Benutzung eines eigenen Kfz. Bei Einzelnachweis in Höhe des aus den jährlichen Gesamtkosten abgeleiteten Kilometersatzes, ansonsten i.H.v. 0,30 € pro Kilometer.
Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer
Ansatz des privaten Nutzungswertes mit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises des Kfz. Der Wert erhöht sich um 0,03 % des Listenpreises je Monat und Entfernungs-km, wenn das Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.
Alternativ: Nachweis der Aufwendungen für das Kfz und der Privatfahrten durch ein Fahrtenbuch.
Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen im Inland:
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24 Stunden |
24 € pro Tag |
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mindestens 14, weniger als 24 Stunden |
12 € pro Tag |
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mindestens 8, weniger als 14 Stunden |
6 € pro Tag |
Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (Auszug)
Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, wenn die Kosten der dem Empfänger zugewendeten Gegenstände im Kalenderjahr 35 € übersteigen.
30 % der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass und nicht unangemessene Aufwendungen. Hierbei sind Angaben zu machen über: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.
Steuerfreibeträge
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2008 |
2009 |
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Arbeitnehmer Pauschbetrag |
920 € |
920 € |
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Sparerfreibetrag |
750 €* |
0 €* |
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Werbungskostenpauschbetrag |
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Einkünfte aus Kapitalvermögen |
51 €* |
0 €* |
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Sparerpauschbetrag |
0 €* |
801 €* |
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Sonstige Einkünfte |
102 € |
102 € |
Der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag werden ab 2009 zu einem Sparerpauschbetrag von 801 €* zusammengefasst.
*Bei Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, verdoppeln sich die angegebenen Beträge.
Steuersätze:
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2008 |
2009 |
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Grundfreibetrag* |
7.664 €* |
7.664 €* |
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Eingangssteuersatz |
15 % |
15 % |
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Spitzensteuersatz für Einkommen ab 52.152 €* |
42 % |
42 % |
Für zu versteuernde Einkommen über 250.000 € bzw. 500.000 € erhöht sich der Spitzensteuersatz auf 45 % (sog. Reichensteuer).
*Bei Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, verdoppeln sich die angegebenen Beträge.
Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % an.
Für Mitglieder von Kirchen fällt ferner Kirchensteuer je nach Bundesland in Höhe von 8 % oder 9 % auf die Einkommensteuer an.
Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
Im Privatvermögen zufließende Kapitaleinkünfte einschließlich der Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren und wertpapierähnlichen Finanzinstrumenten werden ab 2009 grundsätzlich einheitlich mit einer 25 %-igen Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt. Hier sind diverse Ausnahmen und Übergangsregelungen zu beachten.
Gewerbesteuer
Bemessungsgrundlage ist der der aus dem steuerlichen Einkommen abgeleitete Gewerbeertrag. Natürliche Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 € eingeräumt. Der Gewerbeertrag wird multipliziert mit der Steuermesszahl von einheitlich 3,5 % (ab 2008 ist der sog. Staffeltarif entfallen). Der so ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem von den Gemeinden festgesetzten Hebesatz (ca. 200 % bis 490 %) multipliziert und ergibt die Gewerbesteuer.
Bei der einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung ist die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.
Körperschaftsteuer
Der Steuersatz beträgt ab 2008 15 %. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen i. S. d. § 8 KStG nach Abzug der Freibeträge. Zuzüglich fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer an.
Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer in- oder ausländischen Körperschaft sind bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften zu 95 % steuerfrei.
Sozialversicherung (Stand 30.12.2008)
Beitragsbemessungsgrenzen 2009 zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
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Alte Bundesländer |
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Neue Bundesländer | ||
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jährlich |
monatlich |
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jährlich |
monatlich |
Bei Kranken- und Pflegeversicherung 2009
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Beitragsbemessungsgrenze |
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Jahresarbeitsentgeltgrenze | ||
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jährlich |
monatlich |
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allgemeine |
besondere |
Beitragssätze 2009
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RV |
ALV |
PflV |
PflV für |
KV |
Umlagen Entgeltfortzahlung
Abhängig vom Erstattungsanspruch ca. 1,0 % bis 4,0 % (U1) bzw. ca. 0,1 % bis 0,3 % (U2).
Ab 2009 neu hinzugekommen ist die Insolvenzgeldumlage von etwa 0,1 % des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.
Minijobs
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gewerblicher Bereich |
Privathaushalt |
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Krankenversicherung pauschal |
13 % |
5 % |
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Rentenversicherung pauschal |
15 % |
5 % |
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Gesetzliche Unfallversicherung |
individuell |
1,6 % |
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Umlagen nach dem AAG |
0,1 % |
Besteuerungsalternativen:
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einheitliche Pauschsteuer |
2 % |
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pauschale Lohnsteuer |
20 % |
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nach Lohnsteuerkarte |
individuell |