A Member of PKF International Ltd.

Rechtsberatung

Der große Vorteil der Rechtsdienstleistungen durch PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ ist, dass wirtschaftliche und steuerliche Fragestellungen des Mandanten, deren Lösung vertiefte juristische Kenntnisse erfordern, aus einer Hand mit dem nötigen wirtschaftlichen und steuerlichen Sachverstand gelöst werden können. Das bedeutet, bei betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen können auch immer die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Umgekehrt werden bei rechtlichen Gestaltungsvorschlägen auch immer die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen beim Mandanten bedacht. Es gibt also keine „Stand-Alone“-Lösung des rechtlich Möglichen, sondern eine umfassende Gestaltung des wirtschaftlich Sinnvollen verknüpft mit dem rechtlich Richtigen. Das drückt sich z.B. darin aus, dass nahezu alle bei uns tätigen Rechtsanwälte über Mehrfachqualifikationen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und/oder Fachanwalt für Steuerrecht verfügen. Damit verfolgen wir auch bei der Rechtsberatung einen ganzheitlichen Ansatz. Wir sind daher in der Lage fachübergreifend zu arbeiten und auch komplexeste Aufgabenstellungen für den Mandanten zu lösen.

Im Einzelnen bietet PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ folgende Leistungen im Rechtsberatungsbereich  für Unternehmen und Unternehmer:

  • Rechtliche und steuerliche Gestaltungsberatung.
    Das reicht von der Gestaltung einfacherer Verträge aller Art, wie z.B. Kaufverträge und gewerbliche Mietverträge, bis hin zu komplexen Vertragswerken, z.B. Unternehmenskaufverträge und Projektverträge.
  • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen aller Art: Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, einschließlich Umwandlungen und Fusionen.
  • Beratung bei der Errichtung von Stiftungen und Vereinen, auch in Gemeinnützigkeitsfragen.
  • Transaktionsberatung (M&A): Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe, Due-Diligence-Prüfungen (legal, tax und financial Due Diligence). 
  • Beratung bei Existenzgründungen und der Gestaltung von Finanzierungsfragen.
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
    Das bedeutet rechtliche und steuerliche Beratung in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten sowie Nachfolgefragen, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Testamentsvollstreckung.
  • Vertretung in finanzgerichtlichen Angelegenheiten.
  • Rechtsschutz in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen vor Behörden und Gerichten.
  • Rechtsschutz in Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht vor Behörden und Gerichten.
  • Beratung im sonstigen Wirtschaftsrecht.
  • Wahrnehmung schiedsrichterlicher und schiedsgutachterlicher Aufgaben.